Samstag, 18. April 2009

DOLMETSCHER

Dolmetscher

Dolmetscherservice in Frankfurt

1 Kommentar:

  1. DOLMETSCHER
    Gerichtsdolmetscher und Notariatsdolmetscher

    Wenn Gesellschafts-, Ehe-, oder Grundstückskaufverträge mit ausländischen Mandanten notariell beurkundet werden oder wenn Personen mit geringen Deutschkenntnissen in einem gerichtlichen Verfahren als Kläger, Zeuge oder Angeklagter auftreten, ist es von besonderer Bedeutung, dass sprachlich bedingte Verständnisschwierigkeiten nicht zu unerwünschten rechtlichen Konsequenzen führen.

    In solchen Situationen zieht man erfahrene Gerichts- bzw. Notariatsdolmetscher hinzu.

    "language service and engineering" übernimmt solch verantwortungsvolle Aufgaben.
    Es werden nur Dolmetscher, die für die Gerichte und Notare beeidigt sind, eingesetzt.

    Gerichts- und Notariatsdolmetscher sind nicht nur Sprachfachleute, sie sind darüber hinaus mit den in Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung üblichen Verfahren, Gepflogenheiten und Begrifflichkeiten vertraut.

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